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27.04.2024
27.04.2024
22348 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

„#DubistEinMann“ zulässige Meinungsäußerung

09.11.2023Die Beklagte kommentierte einen Beitrag der Klägerin auf der Plattform „X“ u.a. mit „#DubistEinMann“. Diese Aussage ist unter Berücksichtigung des Kontextes und nach Abwägung der involvierten Interessen als zulässige Meinungsäußerung einzuordnen, beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) und folgte damit der Einschätzung des Landgerichts.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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