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27.04.2024
27.04.2024
16895 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Öffentliche Beleidigung des Vermieters als "Arschlöcher aus München" durch Promi rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietvertrags und Schmerzensgeld von 4.000 EUR

04.10.2021Beleidigt ein Promi im Rahmen einer Fernsehsendung seinen Vermieter als "Arschlöcher aus München", rechtfertigt dies nicht nur die fristlose Kündigung des Mietvertrags gemäß § 543 Abs. 1 BGB, sondern auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 EUR. In einer solchen Beleidigung liegt eine schwerwiegende Verletzung der mietvertraglichen Pflichten und des allgemeinen Persönlich­keits­rechts. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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