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28.04.2024
28.04.2024
20673 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

OVG NRW: Kurzzeitvermietung umfasst auch monatsweise Vermietung bis zu 180 Tage

17.05.2023Eine "Kurzzeitvermietung" im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 3 WohnStG NRW umfasst nicht nur die tage- oder wochenweise Vermietung, sondern auch die monatsweise Vermietung bis zu einer Dauer von 180 Tagen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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