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27.04.2024
27.04.2024
20810 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Zulässiger Abschleppvorgang wegen Verstoßes gegen Parkerlaubnis nur für Elektrofahrzeuge mit Parkschein

12.06.2023Regelt ein Verkehrszeichen eine Parkerlaubnis nur für Elektrofahrzuge mit einem Parkschein, so dürfen kraftstoff­betriebene Fahrzeuge abgeschleppt werden. Ein Zusatzzeichen bezieht sich stets auf das direkt darüber liegende Verkehrszeichen, was ebenfalls ein Zusatzzeichen sein kann. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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