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27.04.2024
27.04.2024
22445 Oberlandesgericht München

Unbestimmtheit eines Testament bei Formulierung "bis zu meinem Tod pflegt und betreut" bei gleichzeitiger Nennung einer Person

28.11.2023Ein Testament, welches denjenigen als Erben bestimmt, der den Erblasser "bis zu seinem Tod pflegt und betreut" und zugleich eine Person nennt, die dies gegenwärtig tut, ist unbestimmt. Die Unbestimmtheit folgt daraus, dass unklar ist, was der Erblasser mit "Pflege und Betreuung" in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht meint. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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