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28.04.2024
28.04.2024
22028 Landgericht Frankfurt am Main

Keine Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Angabe eines Ca.-Betrags bei Sonderumlage

04.10.2023Wird in einem Beschluss über eine Sonderumlage ein Ca.-Betrag angegeben, so ist der Beschluss nicht wegen mangelnder Bestimmtheit nichtig. Er kann aber angefochten werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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