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28.04.2024
28.04.2024
20607 Landgericht Frankfurt am Main

Klage auf Einsicht in "Buch­haltungs­unterlagen 2019" ist hinreichend bestimmt

08.05.2023Eine Klage auf Einsicht in die "Buch­haltungs­unterlagen 2019" ist hinreichend bestimmt und damit vollstreckungsfähig. Die Vollstreckung der Einsicht erfolgt gemäß § 883 ZPO durch den Gerichtsvollzieher. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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