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29.04.2024
29.04.2024
20530 Oberlandesgericht Brandenburg

Unbestimmter Begriff der "Ausführungsart" in Schönheits­reparatur­klausel eines Gewerbe­raum­mietvertrags

24.04.2023Regelt eine Schönheits­reparatur­klausel in einem Gewerbe­raum­mietvertrag, dass von der bisherigen Ausführungsart nur mit Zustimmung des Vermieters abgewichen werden darf, so ist der Begriff der "Ausführungsart" zu unbestimmt. Die gesamte Klausel ist dann unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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