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27.04.2024
27.04.2024
22616 Verwaltungsgericht Berlin

Unterbringung von vier Personen in lediglich mit Schlafgelegenheiten ausgestatteter Zweizimmerwohnung stellt keine Wohnnutzung dar

10.01.2024Werden vier Personen in einer Zweizimmerwohnung untergebracht, in der neben Schlafgelegenheiten keine sonstigen Möbel vorhanden sind und somit die Bewohner aus dem Koffer leben, liegt keine Wohnnutzung, sondern eine Zweckentfremdung vor. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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