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29.09.2026
29.09.2026
28612 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Sexuelle Belästigung auf der Betriebsfeier: Nicht jede Belästigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung

28.09.2026Arbeitsgericht Heilbronn, Urteil vom 18.06.2026, Aktenzeichen 8 Ca 57/26 Kernaussage: Auch mehrere nachgewiesene sexuelle Belästigungen von Kollegen auf einer Betriebsfeier führen nicht automatisch zur fristlosen Kündigung. Das Arbeitsgericht Heilbronn hat eine außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigungen für unverhältnismäßig gehalten. Zwar rechtfertigte das Verhalten der Arbeitnehmerin eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung. Die Fortsetzung des Arbeitsver­hältnisses bis zum ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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