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17.09.2025
17.09.2025
27043 Amtsgericht München

Reiserveranstalter haftet für unzutreffende Angaben eines Reisebüros zum Zustand des gebuchten Hotelzimmers

16.09.2025Ein Reiserveranstalter muss sich unzutreffende Angaben eines Reisebüros zum Zustand des gebuchten Hotelzimmers zurechnen lassen. Wurde dem Reisenden ein renoviertes Zimmer zugesichert, und tatsächlich bekommt er ein nicht renoviertes Zimmer, so kann der Reisende, die Reise kostenlos stornieren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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