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10.03.2026
10.03.2026
27836 Oberlandesgericht Düsseldorf

Anspruch von Fluggästen auf spätere Beförderung bei Flugannullierung wegen der Corona-Pandemie

10.03.2026Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft verpflichtet ist, Fluggäste entsprechend ihren Buchungskonditionen zu einem späteren Zeitpunkt – im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten – zu befördern, wenn der ursprüngliche Flug wegen der Corona-Pandemie annulliert worden ist. Diese Ersatzbeförderung muss nicht schnellstmöglich nach der Annullierung gefordert werden, sondern lediglich innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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