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02.02.2026
02.02.2026
27684 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Fluggesellschaft muss 15.000 Euro für Ersatztickets übernehmen

02.02.2026Eine Mitarbeiterin im Callcenter der beklagten Fluglinie informierte die Kläger, dass sie sich selbst um Ersatzflüge für einen annullierten Flug kümmern müssten. Dem klägerischen Anspruch auf Erstattung dieser Ersatzflüge hielt die Airline entgegen, dass Ersatzflüge von ihr organisiert worden seien. Das Landgericht verurteilte die Fluglinie auch aus Sicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) zu Recht zur Erstattung der Kosten für die Ersatzflüge.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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