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10.09.2026
10.09.2026
28544 Bundesgerichtshof

Versicherte tragen Werkstattrisiko selbst

10.09.2026Der unter anderem für das Versicherungs­vertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die vom Kfz-Kaskoversicherer zu erstattenden "für die Reparatur erforderlichen Kosten" grundsätzlich keine unberechtigten Rechnungspositionen umfassen. Das sogenannte Werkstattrisiko verbleibt insoweit in der Regel beim Versicherungsnehmer.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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