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13.10.2026
13.10.2026
28693 Amtsgericht München

Rail & Fly und Zugverspätung: Kein Schadensersatz für Ersatzflug bei knapper Zuganreise zum Flughafen

13.10.2026Wer Bahnverspätungen bei der Anreise nicht einplant und den Flug verpasst, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Reiseveranstalter. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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