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20.07.2025
20.07.2025
26209 Verwaltungsgericht Berlin

Gaza-Protestcamp kann zurück vor das Bundeskanzleramt - muss aber leise sein

18.07.2025Ein Dauer-Protestcamp zum Thema "Vereint für Palästina!" darf wieder auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt abgehalten werden, muss aber erhebliche Vorgaben zur Einhaltung des Lärmschutzes einhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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