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25.08.2025
25.08.2025
26409 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Gaza-Protestcamp vor dem Bundeskanzleramt ist weiterhin eine Versammlung und keine Schaffung von Wohnraum in einer Grünanlage

25.08.2025Das auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt befindliche Protestcamp ist weiterhin als eine Versammlung anzusehen. Das Oberverwal­tungsgericht hat einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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