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05.09.2025
05.09.2025
26965 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Krachparade Aachen 2025 ist keine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts

05.09.2025Die für den 06.09.2025 in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr geplante „KRACH Parade Aachen – Tanzdemonstration zur Schaffung und Erhaltung kultureller Freiräume in Aachen“ ist keine Versammlung. Das hat das Oberverwal­tungsgericht entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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