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14.11.2025
14.11.2025
27361 Bundesverfassungsgericht

Wer eine Versammlung durch eine Sitzblockade stört, kann sich strafbar machen

14.11.2025Ein Mann wurde für die Teilnahme an einer Sitzblockade gegen eine Demonstration zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Bundesver­fassungsgericht bestätigte nun die Verurteilung und stellte klar: Zwar ist eine Sitzblockade von der Versammlungs­freiheit gedeckt, doch die damit verbundene grobe Störung der anderen Demonstration kann dennoch strafbar sein.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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