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27.09.2025
27.09.2025
27102 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Abtreibungs­kritische Versammlung darf vor einer Abtreibungsklinik stattfinden, solange kein unzulässiger Druck auf Schwangere ausgeübt wird

26.09.2025Das Schwanger­schaftskon­fliktgesetz schreibt um Abtreibungskliniken keine Bannmeile vor, in der abtreibungs­kritische Meinungsäußerungen generell verboten sind. Die Beschränkung einer entsprechenden Versammlung in der Nähe einer Arztpraxis in Regensburg ist nach dem Gesetz nur zulässig, wenn es im Einzelfall Anhaltspunkte dafür gibt, dass dadurch ein unzulässiger Druck auf Schwangere ausgeübt wird. Dies hat der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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