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27.04.2024
27.04.2024
20346 Amtsgericht München

"Keine Werbung" gilt auch auf der Briefkastenanlage

10.03.2023Das Amtsgericht München hat einem Umzugsunternehmen untersagt, Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang des von dem Kläger bewohnten Mehrfamilienhauses abzulegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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