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14.06.2025
14.06.2025
26013 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Schadensersatz wegen tierärztlicher Schmerzmittelgabe an eine verletzte Kuh

13.06.2025Muss ein verletztes Rind notgeschlachtet werden, wenige Tage nachdem es Schmerzmittel erhalten hat, ist das Fleisch nicht zum Verzehr zugelassen. Dem Landwirt steht auch bei verzögerter tierärztlicher Diagnosestellung kein Schadenser­satzanspruch gegen den Tierarzt zu, wenn die Gabe von Schmerzmitteln selbst behandlungs­fehlerfrei erfolgte, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). Ein etwaiger Behandlungsfehler sei jedenfalls nicht kausal für den geltend gemachten Schaden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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