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28.04.2024
28.04.2024
11654 Verwaltungsgericht Koblenz

Kein Fettabscheider für Hotelbetrieb mit bloßem Frühstücksangebot

17.07.2020Eine Satzungsbestimmung, die ausnahmslos jeden Gastronomiebetrieb mit Küchenbetrieb zum Einbau einer Vorrichtung zur Abscheidung fetthaltiger Stoffe aus dem Abwasser ("Fettabscheider") verpflichtet, ist mit dem verfassungs­rechtlichen Verhältnis­mäßigkeits­grundsatz nicht vereinbar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz auf die Klage eines Bad Kreuznacher Hoteliers, der in seinem Betrieb lediglich Frühstück anbietet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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