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27.04.2024
27.04.2024
12793 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Schließung von Gastronomie­betrieben voraussichtlich verhältnismäßig

10.11.2020Das Ober­verwaltungs­gericht hat einen Eilantrag gegen das Betriebsverbot für gastronomische Einrichtungen abgelehnt. Nach der geltenden Corona­schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 untersagt. Zulässig bleiben die Belieferung mit Speisen und der Außer-Haus-Verkauf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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