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29.04.2024
29.04.2024
20694 Bundesverwaltungsgericht

Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen teilweise rechtswidrig

23.05.2023Die durch eine Ausnahme abgemilderte Schließung von Einrichtungen des Freizeit- und Amateursport­betriebs durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 hatte im Infektions­schutzg­esetz eine verfassungsgemäße Grundlage und war verhältnismäßig. Die Schließung von Fitnessstudios ohne diese Ausnahme war unvereinbar mit dem Gleichheitssatz. Die Schließung von Gastronomie­betrieben und das Verbot von Übernachtungs­angeboten für touristische Zwecke waren nicht zu beanstanden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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