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30.10.2025
30.10.2025
27275 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Halloween-Gruselfiguren und Spinnennetze sind auch in unter Denkmalschutz stehender Siedlung erlaubt

30.10.2025Die Dekoration von Vorgärten und Häuserfassaden in der Teutoburgia-Siedlung in Herne für Halloween am 31. Oktober 2025 muss nicht beseitigt werden, wie dies ein Bürger von der Stadt Herne verlangt hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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