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05.04.2026
05.04.2026
27925 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

618.580 Euro Bargeld im Auto und keine vernünftige Erklärung - Zoll durfte das Geld sicherstellen

30.03.2026Der Zoll hat 618.580 Euro – gestückelt in über 17.000 Scheinen – bei einer Autobahnkontrolle zu Recht sichergestellt. Der polnische Kläger, in dessen Pkw das Geld in einer Reisetasche und einer Tragetasche aufgefunden wurde, kann das Geld gegenwärtig nicht von der Bundesrepublik Deutschland herausverlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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