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25.06.2026
25.06.2026
28270 Verwaltungsgericht Köln

Gewerblicher Vertrieb von Cannabisjung­pflanzen auch in Nährstofflösung unzulässig

25.06.2026Der gewerbliche Handel mit Cannabisjung­pflanzen ist nicht nur dann verboten, wenn die Jungpflanzen in ein Substrat wie etwa Erde eingepflanzt sind, sondern auch dann, wenn sie in eine flüssige Nährstofflösung eingebracht sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Eilantrag eines Unternehmers gegen eine Untersagungs­verfügung der Stadt Köln abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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