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07.01.2026
07.01.2026
27586 Verwaltungsgericht Köln

Alterskennzeichnung genügt als alleinige Jugendschutz­maßnahme bei als Rundfunk eingestuften Live-Streams nicht

06.01.2026Der Anbieter eines Live-Streams kann sich für die Einhaltung jugendschutz­rechtlicher Vorgaben nicht auf die Verwendung einer Alterskennzeichnung, die von einem entsprechenden Jugendschutz­programm ausgelesen werden kann, berufen (wie dies Telemedienanbieter können), sondern muss den Jugendschutz mit den Rundfunkanbietern zur Verfügung stehenden Mitteln sicherstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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