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26.11.2025
26.11.2025
27431 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Verbot des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten ist unwirksam

26.11.2025Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten in München rechtswidrig und damit unwirksam ist. Damit ist der Cannabiskonsum dort entsprechend den Vorgaben des Konsumcan­nabisgesetzes des Bundes (KCanG) wieder erlaubt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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