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19.01.2026
19.01.2026
27632 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Münchner Bürgerbegehren "HochhausSTOP" ist unzulässig

19.01.2026Das Bürgerbegehren „HochhausSTOP“, das sich gegen die Errichtung von zwei Hochhäusern auf dem PaketPost-Areal in München richtet, ist nicht zulässig. Denn die Frage, über die die Münchnerinnen und Münchner abstimmen sollen, ist nicht bestimmt genug und darf deshalb nicht Gegenstand eines Bürgerentscheids sein. Das hat der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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