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13.09.2025
13.09.2025
25221 Verwaltungsgericht Aachen

Recht auf Durchführung eines Bürgerentscheid beinhaltet nicht das Recht auf einen bestimmten Abstimmungszeitraum

22.01.2025Die Beteiligten des Bürgerentscheids "ZUE" in Geilenkirchen haben keinen Anspruch darauf, dass das Bürgerbegehren bis spätestens zum Termin der Bundestagswahl durchgeführt wird. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und damit den Eilantrag der Vertretungs­berechtigten eines Bürgerbegehrens auf unverzügliche Durchführung, spätestens aber bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025, abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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