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31.07.2025
31.07.2025
26279 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Cannabis-Konsum im nördlichen Teil des Englischen Gartens vorläufig erlaubt

30.07.2025Im nördlichen Teil des Englischen Gartens in München darf vorläufig entsprechend dem Konsumcan­nabisgesetz Cannabis konsumiert werden. Im südlichen Teil des Englischen Gartens, im Hofgarten und im Finanzgarten bleibt der Konsum von Cannabis-Produkten bis auf Weiteres untersagt. Das hat der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 28. Juli 2025 entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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