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25.08.2026
25.08.2026
28486 Sozialgericht Frankfurt am Main

Keine Cannabisblüten mehr zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

25.08.2026Das Sozialgericht Frankfurt hat den Eilantrag einer schwer erkrankten Patientin auf Kostenübernahme von Cannabisblüten abgelehnt. Grund ist eine Gesetzesänderung, die diese Leistung ersatzlos aus dem Katalog der Krankenkassen gestrichen hat. Das Gericht hält den Ausschluss aus Wirtschaftlichkeits- und Gesundheits­schutzgründen für verfassungsgemäß, da keine lebensbedrohliche Notlage vorliegt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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