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26.01.2026
26.01.2026
27654 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Gesetzliche Krankenversicherung muss Organtrans­plantation in den Niederlanden - auch bei kürzerer Wartezeit - nicht bezahlen

26.01.2026Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht verpflichtet ist, die Kosten einer Nierentrans­plantation in den Niederlanden zu übernehmen, auch wenn dort kürzere Wartezeiten auf ein Spenderorgan bestehen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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