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09.09.2026
09.09.2026
28537 Landgericht Coburg

LG Coburg zur Leistungspflicht im Notlagentarif: Private Krankenversicherung muss lebenserhaltende 24-Stunden-Pflege zahlen

09.09.2026Bei einem Verkehrsunfall erlitt ein Motorradfahrer schwerste Kopfverletzungen. Hierdurch wurde er zum Pflegefall und musste ganztägig medizinisch betreut werden. Die des Verunglückten hatte zunächst die Kosten für eine 24-Stunden-Krankenbeobachtung des Patienten durch medizinische Fachkräfte in dessen Zuhause übernommen. Später verneinte der Versicherer seine Leistungspflicht jedoch überwiegend, weil der Behandlungsbedarf des Patienten nicht mehr gegeben sei. Er berief sich ferner darauf, dass der Patient infolge Prämienrückstands in den Notlagentarif gewechselt sei, bei dem die nur noch die Kosten für akute Erkrankungen und Schmerzzustände trage und die hier erfolgte Behandlung nicht im Leistungskatalog des Tarifs enthalten sei. Mit seiner Klage vor dem ...Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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