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04.08.2026
04.08.2026
28398 Bayerisches Landessozialgericht

Versicherte haben Anspruch auf Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

04.08.2026Geraten Versicherte mit der Zahlung ihrer Krankenkas­senbeiträge für zwei Monate in Rückstand und zahlen sie trotz Mahnung nicht, ruht ihr Anspruch auf Leistungen durch die Krankenkasse. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und auf Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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