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28.04.2024
28.04.2024
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Fristlose Kündigungen bei Ridern der Gorillas wirksam

22.05.2023Fristlose Kündigungen bei Ridern der Gorillas wirksamDie frist­losen Kündi­gungen der beim Liefer­dienst Gorillas beschäf­tigten Fahrrad­ku­rieren, den sogenannten „Ridern“ waren in zwei der entschie­denen Verfahren recht­mäßig, da sie sich an einem „wilden“ Streik beteiligt hatten. Das hat das Landes­ar­beits­ge­richt Berlin‐Brandenburg entschieden.Inhalts­ver­zeichnisIm Kern geht es um die Frage, ob ein Streik gewerk­schaftlich organi­siert sein muss, also, ob es quasi ein Streik­mo­nopol der Gewerk­schaften gibt.Grund­sätzlich wird das Streik­recht als Grund­recht aus Art. 9 Abs. 3 GG gewähr­leistet, um einen tatsäch­lichen Machaus­gleich zwischen Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern zu schaffen. Es soll den Gewerk­schaften ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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