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29.04.2024
29.04.2024
14447 Amtsgericht Bremen

Fluggast tritt Ansprüche an Fluggast­rechte­portal ab: Rückzahlung des Ticketpreises nach Flugannullierung muss an Fluggasrechteportal erfolgen

19.03.2021Tritt ein Fluggast nach einer Flugannullierung seine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft an ein Fluggast­rechte­portal ab und wird dies der Fluggesellschaft angezeigt, so müssen Zahlungen an das Portal erfolgen. Zahlt etwa die Fluggesellschaft den Ticketpreis an den Fluggast zurück, so tritt keine Erfüllung ein. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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