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28.04.2024
28.04.2024
12272 Amtsgericht Hamburg

Flugannullierung wegen kompletten Stromausfalls am Flughafen begründet keinen Ent­schädi­gungs­anspruch

28.09.2020Kommt es zu einer Flugannullierung, weil am Flughafen komplett der Strom ausfällt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung gemäß Art. 7 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich in einem solchen Fall auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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