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28.04.2024
28.04.2024
12634 Oberlandesgericht Koblenz

Einwohnermeldeamt darf der Bußgeldbehörde zur Fahrer­identifizierung Foto überlassen

19.11.2020Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungs­widrigkeit darf das Einwohnermeldeamt auf Anforderung der Bußgeldstelle ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers zum Zwecke der Fahrer­identifizierung übersenden. Dies steht insbesondere im Einklang mit den Regelungen des Pass- bzw. Personalausweise­gesetzes (§ 22 Abs. 2 Passgesetz - PaßG und § 24 Abs. 2 Personalausweis­gesetz - PAuswG). Das hat das Oberlandesgericht Koblenz kürzlich entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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