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27.04.2024
27.04.2024
1312 Belegeinsicht

Abrechnungs­belege fotografieren: Darf der Mieter anlässlich der Beleg­einsicht Fotos von den der Neben­kosten­abrechnung zugrunde liegenden Ab­rechnungs­belegen machen?

18.04.2024Mieter können die Einsicht in die der Nebenkosten­abrechnung zugrunde liegenden Nebenkostenbelege verlangen. Darf man die Belege im Rahmen der Belegeinsicht auch fotografieren?Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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