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27.04.2024
27.04.2024
20565 Oberlandesgericht Karlsruhe

Unzulässige Einlegung eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheid mittels einfacher E-Mail

28.04.2023Wird ein Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid mittels einer einfachen E-Mail versendet, so liegt kein wirksamer Einspruch vor. Wird der Anhang der E-Mail aber innerhalb der Einspruchsfrist von der Behörde ausgedruckt, so wird der Einspruch wirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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