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13.10.2024
13.10.2024
22544 Verwaltungsgericht Köln

Bundesnetzagentur darf bei Bußgeldverfahren keine Unternehmensnamen in Pressemitteilung nennen

19.12.2023Die Bundesnetzagentur darf keine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie unter namentlicher Nennung des betroffenen Unternehmens über den Erlass eines Bußgeldbescheides unterrichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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