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18.06.2025
18.06.2025
26041 Bundesgerichtshof

Bundesnetzagentur durfte über unzuverlässigen Gaslieferanten informieren

18.06.2025Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit darüber informieren durfte, sie habe der betroffenen Energielieferantin diese Tätigkeit zum Schutz der Haushaltskunden untersagt. Die Pressemitteilung durfte auch den Hinweis enthalten, die Betroffene halte nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht ein, die einer sicheren und verbraucher­freundlichen Energieversorgung dienen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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