wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
09.08.2025
09.08.2025
26329 Bundesverfassungsgericht

Bundesver­fassungsgericht schränkt Trojaner-Einsatz bei Strafverfolgung ein

08.08.2025Der Einsatz von Trojanern ist laut Bundesver­fassungsgericht nur bei schweren Straftaten zulässig. Bei der Ermittlung von einfachen Straftaten dürfen Trojaner nicht eingesetzt werden. Das Bundesver­fassungsgericht erklärte im Übrigen die Gesetze zur heimlichen Überwachung durch die Polizei weitgehend für verfassungskonform. Die sogenannten Trojaner werden für die heimliche Durchsuchung von Computern und Smartphones eingesetzt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
www.urteile.news
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Bundesverfassungsgericht_schraenkt_Trojaner-Einsatz_bei_Strafverfolgung_ein