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27.11.2025
27.11.2025
27440 Thüringer Verfassungsgerichtshof

Thüringen darf Extremisten vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen

27.11.2025Der Thüringer Verfassungs­gerichtshof hat die Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG, wonach Bewerbern, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind, die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst zu versagen ist, mit der Thüringer Verfassung für vereinbar erklärt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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