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11.09.2025
11.09.2025
27003 Bundesverfassungsgericht

Bundesver­fassungsgericht erinnert an die hohen Anforderungen für die Durchsuchung einer Rechtsanwalts­kanzlei

11.09.2025Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesver­fassungsgerichts hat eine Verfassungs­beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Durchsuchung einer Rechtsanwalts­kanzlei richtet. Die Verfassungs­beschwerde ist unzulässig. Das Bundesver­fassungsgericht nahm den Sachverhalt allerdings zum Anlass, um an die strengen Maßstäbe für eine Durchsuchung von Kanzleiräumen zu erinnern. Diese sind im vorliegenden Fall nicht eingehalten worden. Die Ausführungen des Bundesver­fassungsgerichts sind dahingehend zu verstehen, dass die Durchsuchung der Kanzleiräume des Anwalts rechtswidrig war.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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