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16.04.2026
16.04.2026
27985 Finanzgericht Münster

Rechtsanwalt darf bei einer Vermögensauskunft Angaben zu Mandanten­forderungen nicht verweigern

16.04.2026Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschlusses vom 17. Februar 2026 entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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