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27.09.2025
27.09.2025
27098 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Aufgaben in einer Rechtsanwalts­kanzlei müssen auch bei Krankheit oder Ausscheiden einer Mitarbeiterin zuverlässig erfüllt werden

26.09.2025In einer Rechtsanwalts­kanzlei muss sichergestellt werden, dass die Angestellten ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllen, wenn die Belegschaft durch Krankheit und Ausscheiden einer Mitarbeiterin reduziert ist. Einer eventuellen Überlastung, die dadurch entsteht, dass dem verbliebenen Personal zu viele Aufgaben übertragen werden, muss entgegengewirkt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag einer Rechtsanwältin auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungs­begründungsfrist zurückgewiesen, da sie entsprechende geeignete Maßnahmen nicht dargelegt hatte.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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